• Rechtsanwalt Stefan Tripmaker

Gebühren

Wir sind nur dann zufrieden, wenn auch Sie zufrieden sind.

Deshalb kalkulieren wir immer effektiv und in Absprache mit Ihnen.

 

Rechtliche Angelegenheiten

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die Grundlage für unsere Gebühren.

Für die außergerichtliche Beratung, insbesondere in wirtschaftsrechtlichen Mandaten, kann es sich anbieten, ein Zeit- oder Pauschalhonorar zu vereinbaren. Einzelheiten dazu klären wir in einem persönlichen Gespräch.

In jedem Fall prüfen wir, ob die Gebühren von einer evtl. Rechtsschutzversicherung übernommen werden können und wie Ihre individuellen Erfolgsaussichten liegen. Denn nur wenn wir erfolgreich sind, können Sie wirklich zufrieden mit uns sein!

 

Mediation - Konfliktlösung

Der Vorteil einer Mediation ist insbesondere, dass keine Gerichtsgebühren und keine Rechtsanwaltsgebühren anfallen.

Statt dessen vereinbaren wir gemeinsam einen Stundensatz, der sich an Ihren persönlichen Umständen und der Konfliktlage orientiert.

 

Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an und vereinbaren einen Termin.