Verkehrsrecht & Verkehrsstrafrecht
Wir sind engagiert tätig im Bereich Verkehrsrecht, Unfallregulierung, in Bußgeldsachen und in Angelegenheiten bzgl. des Führerscheins und der Fahrerlaubnis.
Gut zu wissen: Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat auch die Rechtsanwaltskosten des ohne Schuld handelnden Geschädigten zu übernehmen. Es entstehen hier also durch die Beauftragung eines Anwalts für Verkehrsrecht keine zusätzlichen Gebühren.
Folgende Themenbereiche könnten für Sie von gesteigerter Bedeutung sein, wenn Sie sich an uns wenden:
- Fahrerflucht & Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeiten & Bußgelder
- Fahrverbot & Führerscheinentzug
- Unfallregulierung & Schadensersatz / Schmerzensgeld
- Blutprobe & Alkohol / Drogen am Steuer
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)